Laut Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dürfen nur
nach WHG zertifizierte Fachbetriebe definierte Arbeiten an Anlagen, die mit wassergefährdenden Stoffen arbeiten, ausführen. Die jeweiligen Betreiber dieser Anlagen sind außerdem dafür verantwortlich, dass nur zertifizierte Betriebe für diese Tätigkeiten beauftragt werden. Zu diesen Arbeiten zählen das Aufstellen, Instandsetzen und Reinigen von Anlagen. Nutzen Sie den "TÜV Thüringen WHG-Fachbetriebsfinder", um schnell und einfach die vom TÜV Thüringen zertifizierten
Fachbetriebe nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zu finden.
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